Ausländergesetz (Deutschland)

Das deutsche Ausländergesetz (AuslG) wurde erstmals 1965 verabschiedet und damit zehn Jahre nach dem ersten Anwerbeabkommen mit Italien und als bereits mit sechs weiteren Ländern Anwerbeabkommen geschlossen worden waren. Es wurde 1990 durch eine Neufassung ersetzt. Es trat am 31. Dezember 2004 außer Kraft. Das AuslG wurde zum 1. Januar 2005 durch das Aufenthaltsgesetz (verkündet als Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes) ersetzt. Das AuslG bildete zusammen mit dem Asylverfahrensgesetz (heutige Bezeichnung: Asylgesetz) die beiden wesentlichen Elemente des deutschen Ausländerrechts. Zum AuslG ist eine Durchführungsverordnung (DVAuslG) ergangen, die ebenfalls am 31. Dezember 2004 außer Kraft getreten ist.

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Einreise
und den Aufenthalt von
Ausländern im Bundesgebiet
Kurztitel: Ausländergesetz
Abkürzung: AuslG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 26-6
Ursprüngliche Fassung vom: 28. April 1965
(BGBl. I S. 353)
Inkrafttreten am: überw. 1. Oktober 1965
Letzte Neufassung vom: 9. Juli 1990
(BGBl. I S. 1354, 1356)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
überw. 1. Januar 1991
Letzte Änderung durch: Art. 13 G vom 23. Juli 2004
(BGBl. I S. 1842, 1854)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. August 2004
(Art. 26 Abs. 1
G vom 23. Juli 2004)
Außerkrafttreten: 1. Januar 2005
(Art. 15 Abs. 3 Nr. 1
G vom 30. Juli 2004,
BGBl. I S. 1950, 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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