Auswärtiger Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz (dort als Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet) vorgeschrieben ist. Er ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
In der ersten Legislaturperiode von 1949 bis 1953 hieß der Ausschuss Ausschuss für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten, ab dem 3. Juni 1953 dann Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten.
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