Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt außenpolitisch Interessen und Ziele, die sich aus geografischen, historischen, kulturellen und weltpolitischen Gegebenheiten ableiten. In den ersten zwei Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik war die Außenpolitik der Regierung in Bonn ganz auf die Wiedererlangung der Souveränität und die staatliche Einheit ausgerichtet, indem alle zur Erfüllung des Wiedervereinigungsgebots erforderlichen Regelungen getroffen wurden; dies stand in Spannung zum politischen Willen der Deutschen Demokratischen Republik und der Besatzungsmacht Sowjetunion. Dem Erreichen dieses Ziels ordnete die Bundesregierung alle anderen Interessen unter, auch die Integration in die EWG und die NATO sind letztlich als Mittel zum Erreichen der Wiedervereinigung anzusehen.
Erst nachdem sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre in Bonn die Einsicht durchsetzte, dass die Vereinigung mit der DDR allenfalls langfristig zu erreichen sei und die Bundesrepublik mit den Ostverträgen in den Jahren 1970 bis 1973 die interalliierten Grenzziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich als rechtlich verbindlich sowie deren Unverletzlichkeit bestätigte, konnte die Außenpolitik der Bundesrepublik neue Prioritäten setzen. Hierzu gehörten in erster Linie das weitere Vorantreiben der europäischen Integration und die Förderung außenwirtschaftlicher Interessen, später aber auch Ziele wie die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und der Umweltschutz.
Seit 1990 bemüht sich die deutsche Außenpolitik verstärkt darum, in multilateralen Entscheidungsprozessen wie denen der Vereinten Nationen, der OSZE, der Europäischen Union und den G 20 einen ihrem Finanzierungsanteil an diesen Organisationen entsprechenden politischen Einfluss zu gewinnen. Daneben wurde das Instrumentarium der deutschen Außenpolitik seit dem Ende der 1990er Jahre durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr erweitert.
Die Außenpolitik wurde und wird erheblich geprägt durch die jeweiligen Außenminister der jeweiligen Regierungskoalitionen (1949–1966: Schwarz-Gelb; 1966–1969: Große Koalition; 1969–1982: Sozialliberale Koalition; 1982–1998: Schwarz-Gelb; 1998–2005: Rot-Grün; 2005–2009: Große Koalition; 2009–2013: Schwarz-Gelb; 2013–2021: Große Koalition; ab 2021: Ampelkoalition). Der Außenminister gehörte meist der kleineren Koalitionspartei an und war seit 1966 in der Regel Vizekanzler.