Auslandseinsätze der Bundeswehr

Auslandseinsätze der Bundeswehr sind im weiteren Sinne alle Einsätze der Bundeswehr außerhalb Deutschlands. In einem engeren Sinne sind damit vom Bundestag mandatierte Einsätze gemäß den Kriterien zu verstehen, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 12. Juli 1994 festgelegt hat und die 2005 im Parlamentsbeteiligungsgesetz Niederschlag gefunden haben.

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