Autonomie der Färöer

Das Gesetz über die Autonomie der Färöer (färöisch Heimastýrislógin) wurde am 31. März 1948 vom dänischen König Frederik IX. unterzeichnet. Es sichert der kleinen nordischen Inselnation weitgehende Selbstbestimmung in allen inneren Angelegenheiten, während Außen- und Verteidigungspolitik bei Dänemark verbleiben.

Das Autonomiegesetz wurde 2005 durch den Vertrag von Fámjin und das Übernahmegesetz um wesentliche Punkte ergänzt.

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