Autorität
Autorität (lateinisch auctoritas) ist eine Größe, auf deren Grundlage individuelle Personen und überindividuelle Instanzen (z. B. gesellschaftliche Institutionen), ohne Zwang auszuüben oder Überzeugungsarbeit zu leisten, Gehorsam beanspruchen und einwerben. Voraussetzung der Autorität ist eine Hierarchie, in welcher der Befehlende dem Gehorchenden im Bezug auf die Inhalte des Befohlenen übergeordnet ist. Die Begründung der Autorität liegt – anders als die Begründung von Macht – in der Tradition, also in der Berufung beispielsweise auf das Naturrecht, auf göttliche Gebote, auf Gründerväter oder auf alte Bräuche.
Das Konzept, das sich in China bereits im 11. Jahrhundert v. Chr. nachweisen lässt, wurde in der Westlichen Welt von Platon im 4. Jahrhundert v. Chr. theoretisch entworfen und in der Römischen Republik als auctoritas ins Recht und erstmals auch in politische Praxis überführt. Das Christentum, als wichtigster geistiger Erbe des Römischen Reiches, war von Anfang an von Traditionalisierung und Normierung der regula fidei geprägt und mit der Idee anerkannter auctoritates untrennbar verbunden. In der römisch-katholischen Kirche hat die auctoritas ihren ursprünglichen Stellenwert, etwa im Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes, bis heute bewahrt.
In der Philosophie der Neuzeit trat an die Stelle der durch Autoritäten vermittelten Offenbarung das Konzept der Vernunft; der Begriff der Autorität verlor hier seine ursprüngliche Bedeutung und verschmolz mit dem der Macht, am radikalsten im Freudomarxismus, wo die Autorität in den Generalverdacht des Antidemokratischen geriet. Einzelne Autoren, wie Hannah Arendt, haben sich indessen um eine erneute begriffliche Differenzierung bemüht.
Zu den Fachgebieten, die sich mit Autorität beschäftigen, zählen unter anderem die jüdische und die christliche Theologie, die Ethik, die politische Philosophie, die Soziologie der Herrschaft, die Wirtschafts- und Organisationswissenschaft, die Wissenschaftsgeschichte und die Pädagogik.
Weil der Begriff im deutschen Sprachraum eine zum Teil eigenständige Geschichte hat, gehört er zu denjenigen Fachtermini, die in anderen Ländern eine von der deutschen mehr oder weniger abweichende Bedeutung haben. So versteht man etwa im englischsprachigen Raum unter authority zuallererst die legitime Amtsmacht einer staatlichen Behörde, während die elterliche Federführung eher als parental control denn als authority bezeichnet wird.
In einem übertragenen Sinne versteht man unter einer „Autorität“ auch eine Persönlichkeit, die Autorität ausübt, beispielsweise eine Koryphäe.