Römische Republik

Als Römische Republik (lateinisch res publica, wörtlich eigentlich „öffentliche Sache, öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung „Gemeinwesen“, auf moderne Verhältnisse übertragen auch „Staat“) bezeichnet man die Verfassungsform des Römischen Reiches in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (angeblich im Jahr 509 v. Chr.) und der Einrichtung des Prinzipats am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats, mit der die Epoche der römischen Kaiserzeit beginnt. Die Römische Republik lässt sich am ehesten als Mischverfassung mit aristokratischen und gewissen demokratischen Elementen bezeichnen. Zugleich spielte im Staatsleben der Römer das kultische Element eine große Rolle (siehe Römische Religion), das durch monarchisch geprägte Institutionen Einfluss auf die res publica nahm.

Im engeren Sinne steht der Begriff „römische Republik“ für die Geschichte des Römischen Reiches im genannten Zeitraum. Im antiken lateinischen Sprachgebrauch hingegen bezeichnete res publica auch allgemein den römischen Staat, und zwar von der Gründung der Stadt Rom bis zum Ende der spätantiken Kaiserzeit. Zudem wurde auch von römischer Herrschaft freien italischen Gemeinwesen zuerkannt, res publica zu sein. Für die Zeit der eigentlichen Republik, also der Staatsform zwischen Königtum und Kaiserzeit, wurde zur Präzisierung die Bezeichnung res publica libera (freier Staat, Freistaat) verwendet.

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