Römischer Senat

Der römische Senat (lateinisch Senātus Rōmānus, lateinisch senatus, abgeleitet von senex „alter Mann, Ältester“) war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Die Mitgliedschaft im Senat war im Wesentlichen den ehemaligen Magistraten vorbehalten. Dadurch versammelten sich im Senat die – durch Reichtum, Familienbeziehungen oder Ruf (nicht aber Amt) – mächtigsten Männer Roms, was wiederum die Bedeutung des Senats begründete. Denn obwohl seine Beschlüsse nie rechtlich bindend waren, sondern nur Empfehlungen darstellten, bestimmte er bis in die Zeit des Augustus und in Ausnahmesituationen auch noch danach, im Prinzipat und der Römischen Kaiserzeit, die römische Politik. Der Senat bestand bis in die ausgehende Spätantike.

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