Böhmermann-Affäre

Als Böhmermann-Affäre (auch Fall Böhmermann, Causa Böhmermann, Erdogate oder Staatsaffäre Böhmermann) werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet.

Böhmermann trug am 31. März 2016 in der Folge 43 Böhmerwie, Böhmerwo, Böhmerwann der Sendereihe Neo Magazin Royale auf ZDFneo ein satirisches Gedicht namens Schmähkritik vor. Es handelt vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan und nimmt Bezug auf ein satirisches Lied in der NDR-Sendung extra 3 (Erdowie, Erdowo, Erdogan) und die türkischen Reaktionen. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wurde der Vortrag von Hinweisen des Moderators und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle mit der Lyrik erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehen könne. Böhmermann sagte vor dem eigentlichen Gedicht: „Ich habe ein Gedicht, das heißt ‚Schmähkritik‘. Wenn das öffentlich aufgeführt wird – das wäre in Deutschland verboten.“ Böhmermann bediente sich damit des Stilmittels der Paralipse. Es wurden außerdem türkische Untertitel für das Schmähgedicht eingeblendet, allerdings nicht für den erklärenden Kontext.

Die Regierung der Türkei und auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die Äußerung von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber Türkeis Ministerpräsident Davutoğlu, der Beitrag sei „bewusst verletzend“, wurde in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Später nannte sie diese Äußerung einen Fehler.

Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragrafen. Merkel ließ am 15. April 2016 die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu und erklärte zugleich, die Bundesregierung werde bis zum Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen.

Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann bekannt. Es seien keine „strafbaren Handlungen […] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde mit. Eine Karikatur oder Satire sei keine Beleidigung, sofern „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte.

Am 1. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig die Abschaffung des § 103 StGB; sie trat am 1. Januar 2018 in Kraft.

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