Beleidigung (Deutschland)

Die Beleidigung ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 185 normiert. Die Strafnorm schützt die persönliche Ehre. Hierzu verbietet sie Handlungen, welche die Ehre eines anderen verletzen, etwa herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten.

Die Beleidigung stellt den Grundtatbestand der Ehrdelikte dar. Speziellere Tatbestände stellen die üble Nachrede (§ 186 StGB) und die Verleumdung (§ 187 StGB) dar, die sich auf das Äußern oder Verbreiten herabwürdigender Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten beziehen.

2023 wurden 237.784 Ehrdelikte polizeilich erfasst. Die Aufklärungsquote lag mit 88,7 % im Vergleich zu anderen angezeigten Delikten auf einem hohen Niveau.

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