Böhmische Gebiete Deutschösterreichs
Die böhmischen Gebiete Deutschösterreichs waren nie Teil der Republik Deutschösterreich, da das Gebiet in das tschechoslowakische Staatsgebiet eingegliedert wurde.
Am 28. Oktober 1918 proklamierte sich die Tschechoslowakei als selbständiger Staat. In den überwiegend von Deutschen besiedelten Grenzgebieten Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens lehnte die Mehrheit der Bewohner die Einbeziehung in den neuen Staat ab. Zwei Provinzen (Deutschböhmen und Sudetenland) sowie die Kreise Böhmerwaldgau und Deutschsüdmähren erklärten ihren Anschluss an Deutschösterreich. Die Tschechoslowakei bestand auf den „historischen Ländern der böhmischen Krone“. Im November 1918 besetzten tschechoslowakische Truppen die Gebiete. Durch den Vertrag von Saint-Germain vom 10. September 1919 wurde der Verbleib der von Deutschen bewohnten Gebiete bei der Tschechoslowakei bestätigt.