Börsenusance

Unter Börsenusancen versteht man Handelsbräuche, die auf einer einheitlichen, freiwilligen und dauernden Übung (Gewohnheitsrecht) beruhen und der Abwicklung von Börsengeschäften dienen. Börsenusancen und andere Verhaltensregeln wurden überwiegend in schriftliche Börsenordnungen übergenommen. Diese werden von den Börsenräten erlassen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BörsG).

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