Europäischer Bürgerbeauftragter
Der Europäische Bürgerbeauftragte (auch Europäischer Ombudsmann, englisch European Ombudsman) ist der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union mit Amtssitz in Straßburg und untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen. Seine Tätigkeit beruht auf Art. 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Beschluss des Europäischen Parlaments („Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten“) vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten.
Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom | |
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Titel: | Beschluß des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Organisationsrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Artikel 138e Absatz 4, EGKS-Vertrag, insbesondere Artikel 20d Absatz 4 und Euratom-Vertrag, insbesondere Artikel 107d Absatz 4 |
Anzuwenden ab: | 5. Mai 1994 |
Fundstelle: | ABl. L 113, 4. Mai 1994, S. 15 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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