Bürgerversammlung
Als Bürgerversammlung werden, überwiegend in Deutschland, politische Versammlungen auf kommunaler Ebene bezeichnet. Der Ausdruck ist dort jedoch nahezu durchgängig ein alltagssprachlicher (Ausnahme: Bayern und Hessen), dem keine weiterführende rechtliche Bedeutung zukommt. So ist die aktive Teilnahme an solchen Versammlungen in aller Regel nicht auf Bürger beschränkt, sondern steht allen Einwohnern offen. Eine ähnliche, jedoch gesetzlich gefasste Form der politischen Versammlung ist in vielen deutschen Ländern die Einwohnerversammlung.
In Österreich ist der Ausdruck Bürgerversammlung insgesamt weniger verbreitet, jedoch in den Ländern Kärnten und Wien als politische Versammlungsform sogar gesetzlich verankert. In der Schweiz ist der Ausdruck Bürgerversammlung eher unüblich.
Eine Bürgerversammlung zeichnet sich im allgemeinen Verständnis dadurch aus, dass sie die öffentliche Erörterung einer bestimmten Angelegenheit zum Ziel hat. Dabei werden wichtige Informationen und unterschiedlicher Sichtweisen, insbesondere auch zwischen Einwohnerschaft, Verwaltung und Mitgliedern der politischen Vertretung, ausgetauscht. Dieser deliberative Charakter unterscheidet sie von anderen Formen der politischen Versammlung, wie beispielsweise der Demonstration. Sie ist damit als ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu verstehen und wird im Geflecht der demokratischen Instrumente zumeist der Bürgerbeteiligung zugeordnet. In der Steiermark ist die Gemeindeversammlung in § 177 VRG (Volksrechtegesetz) geregelt.