Einwohnerversammlung
Eine Einwohnerversammlung (in Bayern und Hessen: Bürgerversammlung) ist in der Mehrzahl der Länder Deutschlands eine festgelegte Form von politischer Versammlung in der Gemeinde. Sie hat das Ziel, die Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Die Einwohnerversammlung ist damit ein Instrument der formellen Bürgerbeteiligung auf der kommunalen Ebene.
Einwohnerversammlungen sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen von 13 der 16 Bundesländer geregelt, sodass es hierfür keine bundesweit einheitliche Form gibt. Die Ausgestaltung der Einwohnerversammlung unterscheidet sich je nach Bundesland sehr stark. Einige Gemeindeordnungen messen dieser Beteiligungsform eine höhere Bedeutung zu. Sie ermöglichen beispielsweise die Einberufung durch Unterschriftensammlung und bestimmen Behandlungspflichten der dort gemachten Vorschläge und Anregungen. In diesen Ländern können Einwohnerversammlungen eine wichtige beratende Funktion für Gemeindeverwaltung und -politik einnehmen. In anderen Ländern steht hingegen die Unterrichtung der Einwohnerschaft im Vordergrund. Auf der Ebene der Landkreise sind Einwohnerversammlungen in keinem Bundesland vorgesehen.
Österreich kennt keine Einwohnerversammlungen, wobei jedoch Kärnten und Wien mit der Bürgerversammlung ähnliche Versammlungsformen in ihrer Gemeindeordnung bzw. in der Stadtverfassung vorsehen.
Die Schweiz kennt keine Einwohnerversammlungen. In vielen Gemeinden gibt es zwar Gemeindeeinwohnerversammlungen, die jedoch eine unmittelbare Versammlung der Stimmbürger darstellen und somit umfassende demokratische Rechte haben. So können sie bspw. in allen Gemeindeangelegenheiten verbindliche Beschlüsse fassen.