Badische Verfassung (1818)

Die von Karl Friedrich Nebenius erarbeitete Verfassung des Großherzogtums Baden wurde von Großherzog Carl am 22. August 1818 in Bad Griesbach im Schwarzwald unterzeichnet. Sie galt wegen der Garantien der Grundrechte und eines liberalen Wahlrechts von zwei Dritteln der männlichen Erwachsenen als eine der modernsten Verfassungen im Deutschen Bund. Auch wenn sie im Rahmen der Restauration hinter viele der Errungenschaften der Konstitutionsedikte der Zeit des Rheinbundes zurückfiel, orientierte sie sich weithin am Freiheitsgedanken des Code civil, dem schon 1810 das badische Landrecht nachgebildet worden war. Damit gehörte Baden neben den süddeutschen Staaten Württemberg (Verfassung von 1819) und Bayern (Verfassung von 1818) sowie Sachsen-Weimar-Eisenach (Verfassung von 1816) zu den ersten Bundesstaaten, deren Staatsform die konstitutionelle Monarchie war. 1819 setzten jedoch die Karlsbader Beschlüsse die in der Verfassung garantierten Grundrechte wieder außer Kraft.

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