Bahnübergang (Deutschland)
Ein Bahnübergang (Abkürzung: BÜ), früher Weg(e)übergang (WÜ), ist sowohl gemäß § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnschienen, wie auch nach § 20 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eine Kreuzung eines besonderen oder unabhängigen Bahnkörpers mit Straßen, Wegen und Plätzen auf rechtlich-öffentlichen Verkehrsgrund. Übergänge auf Anlagen nach EBO, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen, und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge.
In Deutschland gab es um 2008 im Bereich der Eisenbahn rund 45.000 Bahnübergänge, davon rund 20.400 im Bereich der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn bezifferte die Zahl der Bahnübergänge 2020 im DB-Netz (incl. DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (RNI)) auf 13.626, mit fallender Tendenz.
Bei den Eisenbahnen des Bundes gab es am 1. Juli 2020 insgesamt 15.391 Bahnübergänge. Für ihre Inspektion, Wartung, Instandhaltung sowie Störungsbeseitigung wurden 2019 insgesamt 101 Millionen Euro aufgewendet.