Bahnsteighöhe (Deutschland)

In Deutschland legt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnsteighöhe von mindestens 380 mm bis maximal 960 mm für regelspurige Eisenbahnen fest. Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen demnach in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 760 mm über Schienenoberkante (beides von S-Bahnen und Regionalverkehr) gelegt werden; Höhen von unter 380 mm und über 960 mm sind unzulässig. Bahnsteige, an denen ausschließlich S-Bahn-Züge halten, sollen eine Höhe von 960 mm über Schienenoberkante haben.

Verbreitete Bahnsteighöhen in Deutschland
Visualisierung der Höhenverhältnisse : 1 px = 10 mm
380 mm 550 mm 760 mm 960 mm

Für einen stufenfreien Einstieg in einstöckige Fernbahnwagen wäre eine Bahnsteighöhe von etwa 1200 mm erforderlich. Dieses Maß wird in einigen Ländern insbesondere in Ballungsräumen angewendet, es ist jedoch im europäischen und vorderasiatischen Regelspurnetz nicht mit dem Lichtraumprofil vereinbar.

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