Baurechtskompromiss

Als Baurechtskompromiss bezeichnet man im deutschen Recht die Fortentwicklung der planerischen Eingriffsregelung durch die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Bauleitplanverfahren.

Der Baurechtskompromiss dient der Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips, wie es in der Habitat Agenda der zweiten Konferenz der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen (Habitat II) vom Juni 1996 konkretisiert ist. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung soll danach wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigungsmöglichkeiten und sozialen Fortschritt im Einklang mit der Umwelt gewährleisten.

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