Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunkangebote in Bayern. Außerdem beaufsichtigt sie Internetangebote mit Sitz in Bayern, sogenannte Telemedien. Auch für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre ist die BLM zuständig. Seit April 2022 überprüft die BLM auch Verstöße gegen die Impressumspflicht gemäß Medienstaatsvertrag (MStV) und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vormals Telemediengesetz in Bayern. Die BLM gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten) an.

Bayerische Landeszentrale für neue Medien
– BLM –

Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Gründung 1. April 1985
Hauptsitz München
Behördenleitung Thorsten Schmiege, Präsident
Netzauftritt www.blm.de

Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de jure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Zulassung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern von Programmanbietern in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985.

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