Beflaggung öffentlicher Gebäude in Österreich

In der Republik Österreich existieren keinerlei gesetzliche Pflichten zur Beflaggung von Gebäuden. Es steht jedermann frei, sein Haus bzw. seine Betriebsstätte auch permanent mit der Nationalflagge und/oder der Landesflagge zu beflaggen. Die Beflaggung (Dauerbeflaggung, Festbeflaggung und Trauerbeflaggung) von Dienstgebäuden des Bundes wird im Allgemeinen über Beschlüsse und im Anlassfall über Erlässe geregelt.

Das österreichische Wappengesetz ist bewusst liberal gehalten, um der Bevölkerung die Verwendung der eigenen Flagge weitestgehend zu erleichtern. Auf Grund der fehlenden rechtlichen Bestimmungen zur richtigen Verwendung der Österreichischen Flagge wurde von privater Seite die Österreichische Fahnen- und Flaggenordnung entwickelt, die in die Erlässe und Verordnungen der Behörden zur Beflaggung ihrer Dienstgebäude Eingang gefunden hat. Analog dazu regeln auch die jeweiligen Landesregierungen die Beflaggung ihrer Dienstgebäude.

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