Behindertenpolitik im deutschsprachigen Raum
Behindertenpolitik (auch Politik für Menschen mit Beeinträchtigung genannt) ist eine Politik für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen. Laut diesem sind Menschen mit Behinderungen Menschen, „[…] die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“. Eine eigenständige Behindertenpolitik hat sich aus den allgemeinen Prinzipien der Sozialpolitik heraus entwickelt.
Als Akteure der Behindertenpolitik gelten heute innerhalb der (Staaten der) Europäischen Union zunächst Politiker auf den Ebenen der EU, der Nationalstaaten, (in föderativ verfassten Staaten) der Bundesländer und der Kommunen, insbesondere deren Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, sowie entsprechende Beauftragte der Parteien in den Vertretungskörperschaften. Ihnen stehen (organisierte) Interessenvertreter aus den Reihen der Behindertenhilfe gegenüber. Daneben hat sich in den Staaten eine „Verbandslandschaft“ herausgebildet, die aus organisierten Interessenvertretern der Menschen mit Behinderung besteht und die vor allem Lobbyarbeit leistet. Sie alle sind für Regelungen verantwortlich, die den Rechtsstatus und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betreffen. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich an die Vorgaben der UN-Konvention halten.