Bereicherungsrecht (Deutschland)
Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat. Die ungerechtfertigte Bereicherung ist in den §§ 812 bis 822 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als gesetzliches Schuldverhältnis geregelt. Dem Bereicherungsrecht steht die Möglichkeit der Rückabwicklung von Rechtsgeschäften über die Rücktrittsvorschriften der §§ 346 ff. BGB gegenüber, wobei die erfüllten primären Leistungspflichten dort in ein Rückgewährsschuldverhältnis umgewandelt werden und kein gesetzliches, sondern ein vertragliches Schuldverhältnis begründen.
Das Bereicherungsrecht enthält eine Mehrzahl von Ansprüchen, die nach römischrechtlichem Vorbild als Kondiktionen bezeichnet werden. Sie stehen demjenigen zu, auf dessen Kosten ein anderer ohne rechtlichen Grund einen vermögenswerten Vorteil erlangt hat und gestatten ihm, diesen ungerechtfertigten Vermögenserwerb auszugleichen. Dieser auszugleichende Vermögensvorteil kann auf einer Leistung, also einer bewussten und zweckgerichteten Vermehrung fremden Vermögens, beruhen oder in sonstiger Weise ohne den Willen aber auf Kosten des Bereicherungsgläubigers eingetreten sein, beispielsweise durch einen Eingriff des Schuldners in ein fremdes Recht. Regelfälle des Vermögensvorteils sind die Erlangung von Eigentum und Besitz an einer Sache, Gebrauchsmöglichkeit, unrichtige Grundbucheintragungen, die Befreiung von einer Verbindlichkeit oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung.