Condictio
Die condictio (von lateinisch condicere ‚durch Ansage festsetzen‘) ist ein römischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung, ursprünglich entwickelt in der Form einer legis actio, nämlich der legis actio per condictionem. Gemeinhin bietet die condictio die Möglichkeit, vom Bereicherten zu Unrecht Erlangtes zurückzufordern. In der Rechtssprache hat sich der Begriff Kondiktion etabliert.
Das deutsche Bereicherungsrecht, geregelt in den §§ 812 ff. BGB, orientiert sich am Leitbild der condictiones.
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