Bergische Ämterverfassung im Jahr 1363

Die Bergische Ämterverfassung im Jahr 1363 ist in einer Urkunde überliefert, die anlässlich der Verschreibung einer jährlichen Leibrente am 6. September 1363 ausgestellt wurde. Ämterverfassung bezeichnet in den Geschichtswissenschaften ein territoriales Verwaltungsprinzip, bei dem Teile der zuvor landesherrschaftlich gebundenen Rechte der Administration und Gerichtsbarkeit auf Ämter verteilt und von diesen im Namen des Landesherrn wahrgenommen wurden. Erstmals erwähnt werden in der Urkunde die acht später als Hauptämter klassifizierten Ämter der Grafschaft Berg. Die Urkunde dokumentiert somit, dass der um die Mitte des 13. Jahrhunderts in der Grafschaft einsetzende Prozess der Ämterbildung zum Zeitpunkt ihrer Abfassung weitgehend abgeschlossen war.

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