Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist gegen die Unfallversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und gegen weitere Unterabteilungen der Invaliditätsabsicherung abzugrenzen. Anders als bei Unterformen der Invaliditätsabsicherung ist für die Leistung nicht allein der Grad der körperlichen Beeinträchtigung z. B. nach einer Gliedertaxe ausschlaggebend. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer, zu einem vorher definierten Prozentsatz dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die im Leistungsfall zu definierenden Tätigkeiten auszuüben. Dabei kann je nach Bedingungswerk der Versicherer auf die abstrakte oder konkreten Verweisung verzichten, also bei dem Hinweis auf eine abstrakte, oder einer konkreten Möglichkeit einen ähnlichen Beruf auszuüben. Verzichtet der Versicherer auf die Verweisung, muss er auch dann leisten, wenn ein anderes Berufsfeld existiert, das dem vorher ausgeübtem Beruf gleichgestellt ist. Leistungen können auch psychische Probleme oder Allergien auslösen, eben alles, was die Berufsausübung unmöglich macht.

Die BU kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

Häufig wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit Leistungsbeschränkungen. Für alle anderen gilt ein heute noch enger begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsminderung.

Ausdrücklich eine Rente wegen Berufsunfähigkeit versprechen die berufsständischen Versorgungswerke für ihre Mitglieder, die sie überwiegend aus den Freien Berufen rekrutieren. Bei ihnen gibt es den Schutz nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit; es gibt keine Rente, wenn noch ein Restleistungsvermögen vorhanden ist.

Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die einen Ausgleich bei völligem Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewähren soll, schützt die Berufsunfähigkeitsvorsorge speziell vor den Folgen des Verlusts der Fähigkeit, den bislang ausgeübten Beruf weiter ausüben zu können.

Generell dient die Absicherung der Berufsunfähigkeit der Erwerbsabsicherung. Abgesichert wird im Prinzip das real verfügbare Einkommen auf Nettolohnbasis, dessen Ausfall nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. Damit wird auf die verrichtete berufliche Tätigkeit gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) abgestellt. Aber auch unentgeltlich verrichtete Tätigkeiten können abgesichert werden, so die der/dem Hausfrau/Hausmann.

Eine vollständige Absicherung des Einkommens ist grundsätzlich nicht möglich, da das die Reaktivierung der Leistungsfälle aus Sicht der Versicherer negativ beeinflussen würde. Wer sein Einkommen von der Versicherung voll ersetzt bekommt, wird nicht viel dazu tun, über eine Umschulung oder Reha-Maßnahmen wieder zurück ins Berufsleben zu kommen.

Aber auch für den Versicherten ist es sinnvoll, nicht das Einkommen, sondern die zu erwartenden fixen Ausgaben abzusichern. Denn diese sind in Höhe und Laufzeit meist niedriger und kürzer als das Einkommen. Da Höhe und Laufzeit in der Beitragsberechnung eine entscheidende Rolle spielen, ist die Ausgabeabsicherung in der Regel passgenauer und günstiger.

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