Beschäftigungspolitik der Europäischen Union
Die Beschäftigungspolitik der Europäischen Union umfasst alle Maßnahmen, mit denen die Europäische Union die Beschäftigung zu fördern versucht. Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit in diesem Bereich sind Art. 145 bis Art. 150 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Gemäß Art. 5 AEUV ist die Beschäftigungspolitik eines derjenigen Politikfelder, in denen die Europäische Union koordinierende Aufgaben hat, insbesondere die Festlegung von Leitlinien. Die Umsetzung dieser Leitlinien in konkrete Maßnahmen und Gesetze ist hingegen weitgehend den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.
Neben ihrer Koordinationstätigkeit nach Art. 145-150 AEUV muss die Union gemäß Art. 9 AEUV auch bei Aktivitäten in anderen Politikfeldern grundsätzlich „den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus“ Rechnung tragen. Beschäftigungspolitische Ziele werden insbesondere auch mit den Mitteln der EU-Strukturfonds verfolgt, v. a. mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).