Beschäftigungsverbot

Das Beschäftigungsverbot ist im Arbeitsrecht das gesetzliche Verbot, einen Arbeitnehmer mit Erwerbstätigkeiten zu beschäftigen. Es befreit den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht. Beschäftigungsverbote dienen zumeist dem Schutz der Arbeitnehmer beispielsweise vor Gesundheitsrisiken, so u. a. im Rahmen des Mutterschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes.

Ferner gilt in Deutschland ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis zum Schutz des Arbeitsmarktes. Ein Beschäftigungsverbot kann auch aufgrund der wettbewerbswidrigen Abwerbung von Arbeitnehmern gerichtlich verhängt werden.

Vom Beschäftigungsverbot ist das strafrechtliche Berufsverbot abzugrenzen, das gegen Personen verhängt werden kann, die unter Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes straffällig wurden.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.