Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts (Deutschland)
Eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts (im amtlichen Vordruck und in der Altfassung des Gesetzes noch als Bescheinigung des Daueraufenthalts bezeichnet) ist in Deutschland eine amtliche Bestätigung für Staatsangehörige der Europäischen Union und des übrigen Europäischen Wirtschaftsraums (mithin auch für die Bürger von Island, Liechtenstein und Norwegen) über das Bestehen eines Daueraufenthaltsrechts in Deutschland. Nicht erteilt wird die Bescheinigung an Schweizer Bürger. Für sie verbleibt es bei der Aufenthaltserlaubnis-CH.
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