Bestandsregulierung
Bestandsregulierung ist die durch den Menschen veranlasste Erhöhung bzw. Verringerung der Populationsdichte bestimmter Pflanzenarten oder Tierarten auf eine im Vergleich zu einem festgestellten Zustand erhöhte oder erniedrigte Bestandsdichte oder die Aufrechterhaltung einer gewünschten Bestandsdichte. Die Bezeichnung ist vor allem bei der Verminderung eines Bestands gebräuchlich. Die Regulierung kann durch verschiedene Formen der Beeinflussung, direkt oder indirekt, erfolgen. Sowohl bei Pflanzenbeständen als auch bei Tierbeständen können manche Umweltfaktoren verändert werden, beispielsweise durch Schutz von Biotopen, Förderung oder Reduzierung von Konkurrenten und Fressfeinden, oder indem der Mensch sich als „Feind“ einzelner Arten betätigt, in dem er deren Individuenzahlen, etwa durch Absammeln oder Bejagung, verringert. Bei gefährdeten heimischen Pflanzen und Tieren ist naturschutzrechtlich der Erhaltungszustand der jeweiligen Art zu berücksichtigen.
Anders als bei der Regulation der Populationsdichte in vom Menschen unbeeinflussten biologischen Systemen (siehe Biologische Regelkreise), bildet bei einer Bestandsregulierung ein geplanter Eingriff durch den Menschen das regulierende Stellglied.