Bestseller-Fortsetzung

Bei einer Bestseller-Fortsetzung, also der Handlungsfortsetzung (dem „Sequel“) eines Roman-Bestsellers, handelt es sich auf Seiten des Autors und des Verlages regelmäßig um den Versuch, an den Verkaufserfolg des Originals anzuknüpfen.

Da das Fortschreiben existierender literarischer Werke ebenso wie deren Bearbeitung und Adaption urheberrechtlich geregelt ist – meist liegen die Auswertungsrechte beim Autor des Originals oder dessen Erben –, sind hier drei Fälle zu unterscheiden: a. das Fortschreiben eines Erfolgsromans durch dessen Autor selbst, b. das Fortschreiben durch einen zweiten Autor, der hierfür Erlaubnis eingeholt hat, und c. das Fortschreiben durch einen Autor, der ohne solche Erlaubnis handelt. Wenn im letztgenannten Falle das Sequel ausreichende Schöpfungshöhe besitzt, also ein Textkunstwerk darstellt, das gegenüber dem Originalwerk hohe Selbstständigkeit erlangt, sind die Auswertungsrechte des Autors des Originalwerkes unter Umständen nicht berührt.

Daneben sind gelegentlich auch populäre Werke fortgeschrieben worden, die einem Urheberrecht nicht oder nicht mehr unterliegen. Beispiele sind Ephraim Kishons Romeo-und-Julia-Fortsetzung Es war die Lerche (1974) und Lee Blessings Hamlet-Sequel Fortinbras (1992).

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