Alltagsbegleiter

Ein Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent (in der deutschen Betreuungskräfte-Richtlinie als „zusätzliche Betreuungskraft“ und ansonsten mitunter auch als „Präsenzkraft“ bezeichnet) ist in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Dieser umfassende Bezug auf alle in voll- und teilstationären Einrichtungen lebenden Pflegebedürftigen wurde in Deutschland mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2015 gültig. Vorher kamen ausschließlich Personen mit demenz­bedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in den Genuss der zusätzlichen Betreuungsleistungen. Nicht zu verwechseln ist er mit dem Gesundheits- und Pflegeassistenten.

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