Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld war eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie Kindertagesstätten betreuen.
Das Betreuungsgeld wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) am 1. August 2013 eingeführt. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegen das Grundgesetz verstoße und nichtig sei. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte daraufhin am selben Tag an, dass das Betreuungsgeld in Bayern als Landesleistung erhalten bleiben werde.
Auch in Finnland, Norwegen und Schweden gibt es ein Betreuungsgeld.
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