Beutekunst
Beutekunst nennt man zusammenfassend Kulturgüter, die sich eine Kriegspartei außerhalb ihres eigenen Territoriums als Kriegsbeute aneignet. Dies geschieht gewöhnlich, um sich persönlich oder den eigenen Staat zu bereichern, manchmal auch, um den Gegner zu demütigen. Oftmals ist der Kunstraub auch Ausdruck staatlicher Ideologie.
Beutekunst ist ein kulturelles Phänomen, das es als Folge von Kriegen seit jeher gegeben hat. Art. 56 der Haager Landkriegsordnung verbietet jedoch seit 1907 „jede Beschlagnahme, jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von derartigen Anlagen, von geschichtlichen Denkmälern oder von Werken der Kunst und Wissenschaft“ als Akt der militärischen Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiet. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 erkennt in ihrer Präambel an,
„… dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet …“
In der Rechtswissenschaft wird von der Beutekunst der Begriff der Raubkunst abgegrenzt. Unter Raubkunst verstehen Juristen Kulturgüter, die nicht kriegs-, sondern verfolgungsbedingt entzogen werden. Der Erwerb erfolgt unrechtmäßig oder auf moralisch fragwürdige Weise ausnahmslos von den Verfolgten eines Regimes. Das gilt vor allem für die NS-Raubkunst.