Bezirksverordnetenversammlung
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen der zwölf Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Bezirksverwaltung. Da Berlin als Stadtstaat sowohl Bundesland als auch kreisfreie Stadt ist, wird die Rolle von Gemeinderäten teilweise vom Abgeordnetenhaus und teilweise von den BVVs ausgefüllt. Aufgaben der BVVs sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten. Je Bezirk werden 55 Verordnete im Verhältniswahlrecht mit 3%-Sperrklausel gewählt.
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