Bezirksverwaltung in Berlin
Die Bezirksverwaltungen von Berlin bilden den unteren Teil der zweistufigen öffentlichen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin und stehen für die Selbstverwaltung der zwölf Berliner Bezirke. Organe der Bezirksverwaltung sind die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und die Bezirksämter (BA). Die Bezirksverwaltungen sind vorrangig für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, etwa die Kultur, die Grünflächen oder die Schulen betreffend.
Die erste Stufe der Berliner Verwaltung, und damit die zentrale und übergreifende Verwaltung des Landes Berlin, bildet die Hauptverwaltung mit den Senatsverwaltungen und ihren nachgeordneten Behörden. Sie wird vom Senat von Berlin als Landesregierung mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze geleitet.