Bielefeld-Gesetz

Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz), das am 28. September 1972 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde, beinhaltet die Gebietsreform für einen Großteil des nördlichen und mittleren Regierungsbezirks Detmold auf Ebene der Gemeinden und Kreise. Aus dem Regierungsbezirk Münster kam die neue Stadt Harsewinkel zum Regierungsbezirk Detmold. Das Gesetz trat am 1. Januar 1973 in Kraft.

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