Biermischgetränk

Biermischgetränke oder Biermixgetränke werden aus Bier und Erfrischungsgetränken (oft Limonaden) oder anderen Zusätzen gemischt. Frisch zubereitete Biermischgetränke sind spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts in der Gastronomie und in Haushalten verbreitet, die meisten Varianten fallen unter den Begriff Radler. Es besteht jedoch eine Vielfalt von regional unterschiedlichen Bezeichnungen, die „Radler“ ersetzen oder einen Spezialfall bezeichnen. Seit 1993 können fertige Mischungen durch eine Änderung des deutschen Biersteuergesetzes als fertige Flaschen- oder Dosenbiere von Getränkeherstellern angeboten und kommerziell vertrieben werden, zuvor wurden sie ausschließlich in Gaststätten oder privat frisch zubereitet. Dem § 1 Abs. 2 des Gesetzes nach sind Biermischgetränke Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind. Ebenso hält es das österreichische Biersteuergesetz, das Schweizer Biersteuergesetz schließt ausdrücklich „ausschliesslich durch Vergärung gewonnene“ Beigaben ein. Zuvor mussten solche Mischungen frisch zubereitet werden. Nicht nur im Rahmen der kommerziellen Vorabfüllung sind auch Varianten mit alkoholfreiem Bier mittlerweile verbreitet. Die absatzstärksten Mischgetränke sind in Deutschland mit einem Anteil von über 40 Prozent Bier-/Limomischungen, also v. a. Radler.

Neben Biermischgetränken im Sinne des deutschen Biersteuergesetzes gibt es weltweit zahllose andere Biermischgetränke, teilweise mit alkoholischen Beigaben, die nicht immer trennscharf als „Biercocktails“ bezeichnet werden. So sind etwa die Altbierbowle oder das Herrengedeck Biermischgetränke, die jedoch in Zutaten, Zubereitungsweise und Darreichungsform sich klar vom Typus „Radler“ unterscheiden. Solche Grenzfälle sind beispielsweise die „Berliner Weiße Spezial“ oder der „Fliegende Holländer“.

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