Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern

Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern, Kurztitel Binnenschifffahrtsverordnung, abgekürzt BSV, regelt die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Die Verordnung ist vergleichbar mit der Verkehrsregelnverordnung für die Strasse und bestimmt die Verkehrsregeln für Schiffe sowie die Zulassungsvorschriften für solche und für Schiffsführer. Die Verordnung gilt grundsätzlich auf allen schweizerischen Gewässern (Art. 1) inklusive der Grenzgewässer (Genfersee, Luganersee, Lago Maggiore), faktisch aber nicht für den Bodensee, denn dort wurde durch eine internationale Vereinbarung die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) erlassen. Inhaltlich sind BSV und BSO weitgehend äquivalent.

Basisdaten
Titel:Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Kurztitel: Binnenschifffahrtsverordnung
Abkürzung: BSV
Art:Bundesverordnung
Geltungsbereich:Schweizer Gewässer
Rechtsmaterie:Verkehrsrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
747.201.1
Ursprüngliche Fassung vom:8. November 1978
Inkrafttreten am:1. April 1979
Letzte Änderung durch: AS 2012 6541
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
18. Februar 2020
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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