Bombenpaß – Ausweis für Fliegergeschädigte

Der Bombenpaß – Ausweis für Fliegergeschädigte, Betreuungskarte für Fliegergeschädigte, Bombenschein oder ähnlich genannt, legitimierte den Inhaber während des Zweiten Weltkriegs als durch einen alliierten Bomben- bzw. Fliegerangriff Geschädigten. Er wies zugleich den Schädigungsgrad aus (leicht, mittel, total). Aufgrund des Bombenpasses ausgestellte Sonderbezugsscheine, Einkaufsausweise und ähnlich bezeichnete Dokumente berechtigten zum Bezug rationierter Verbrauchsgüter zur Deckung des Sofortbedarfs sowie zur Versorgung mit Wohnraum durch das Deutsche Wohnungshilfswerk.

Ein blauer Ausweis berechtigte Ausgebombte sechs Tage lang zu einer kostenlosen Versorgung mit Mahlzeiten aus Gaststätten oder fahrbaren Großküchen.

Nach der Kriegssachschädenverordnung wurde dagegen eine Entschädigung in Geld in Höhe der Wiederbeschaffungskosten gewährt, beispielsweise für Eigentümer eines im Luftkrieg beschädigten oder zerstörten Hauses.

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