Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die eine Brandmelderzentrale enthält, um Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern zu empfangen, auszuwerten und Reaktionen einzuleiten, z. B.:
- Weiterleitung der Brandmeldung an die ständig besetzte Leitstelle zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr;
- Interne Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt;
- Alarmierung zur Räumung eines Objektes;
- Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen;
- Ansteuerung von Aufzügen;
- Schließen von Feuerschutzabschlüssen;
- Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage.
Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch das Auslösen einer Feuerlöschanlage kann als Signal zum Detektieren eines Brandes ausgewertet werden (Platzen eines Sprinklerfässchens).
Brandmeldeanlagen werden insbesondere in gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Durch den Betrieb einer Brandmeldeanlage kann häufig eine Reduktion der Versicherungsprämie der Gebäudeversicherung erreicht werden.
In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Von der Gebäudeversicherung akzeptierte Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN EN 54 (Teile 1 bis 31) definiert.