Gefahrenmeldeanlage
Unter dem Begriff Gefahrenmeldeanlage (GMA) werden alle Alarmanlagen zusammengefasst, die in der Lage sind, Gefahren selbständig zu erkennen oder Nutzereingaben zu Gefahren zu verarbeiten und mittels Fernmeldetechnik zu melden. Zweck ist es, die Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig zu erkennen und zu melden.
Folgende Anlagen sind Gefahrenmeldeanlagen:
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Brandwarnanlagen (BWA),
- Einbruchmeldeanlagen (EMA)
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
- Gefahrenwarnanlagen (GWA),
- Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS),
- Sprachalarmanlagen (SAA)
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