Bundesamt für Justiz (Deutschland)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die seit 2007 als Zentralstelle Registeraufgaben (frühere Zuständigkeit oblag dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Ferner konzentriert sich die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten beim BfJ. Es untersteht der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und hat mehr als 1200 Mitarbeiter. Der Dienstsitz des BfJ befindet sich in der Bundesstadt Bonn.

Bundesamt für Justiz
— BfJ —

Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium der Justiz
Gründung 1. Januar 2007
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Veronika Keller-Engels, Präsidentin
Netzauftritt www.bundesjustizamt.de

Das Bundesamt für Justiz wurde zum 1. Januar 2007 auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz vom 17. Dezember 2006 gegründet.

In völkerrechtlichen Verträgen und in EU-Rechtsakten ist in zunehmendem Maße die Verpflichtung für Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten enthalten, eine zentrale Anlaufstelle zu benennen. Im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes ist eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Verkehr anzugeben. Daneben fehlte für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen eine für das Bundesgebiet zentral zuständige Behörde. Einige dieser Aufgaben sind früher vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wahrgenommen worden oder sie sind direkt im Bundesministerium der Justiz erfüllt worden. Zweck der Errichtung des Bundesamts war die Neuorganisation der Bundesjustizverwaltung durch Schaffung einer zentralen Dienstleistungsbehörde (§ 1 Abs. 1 BfJG).

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