Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Koordinierung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland gem. § 94 SGB X.
Sie ist eine gemeinsame Repräsentanz von:
- der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesländer
- der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Deutschen Rentenversicherung
- der Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Sozialpartner
- der Bundesarbeitsgemeinschaften der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
- der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe und
- der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
1969 erfolgte die Gründung der BAR auf Initiative der Sozialpartner zur Sicherstellung und Gestaltung der Rehabilitation im Gesamtsystem der sozialen Sicherung – insbesondere durch Deregulierung und Dezentralisierung als bessere Alternative gegenüber der Tendenz zu staatlicher Regelung.
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