Bundeseisenbahnvermögen
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung entstanden (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der Bahnreform. Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens ist oberste Dienstbehörde (§ 10 BEZNG).
Bundeseisenbahnvermögen | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Rechtsform | nicht rechtsfähiges Sondervermögen |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 1994 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Winfried Thubauville, Präsident |
Bedienstete | ca. 1.900 |
Netzauftritt | www.bev.bund.de |
Hauptverwaltung (Bonn) Dienststelle Mitte (Frankfurt am Main) mit Außenstelle Dienststelle Nord (Hannover) mit Außenstellen Dienststelle Süd (Karlsruhe) mit Außenstellen Dienststelle West (Köln) mit Außenstelle |
Seit dem 1. April 2024 leitet Präsident Winfried Thubauville das BEV. In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.900 Mitarbeiter. Die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplanvolumen zurzeit rund 8 Mrd. €) unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.