Bundeseisenbahnvermögen

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung entstanden (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der Bahnreform. Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens ist oberste Dienstbehörde (§ 10 BEZNG).

Bundeseisenbahnvermögen
— BEV —

Staatliche Ebene Bund
Rechtsform nicht rechtsfähiges Sondervermögen
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gründung 1994
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Winfried Thubauville, Präsident
Bedienstete ca. 1.900
Netzauftritt www.bev.bund.de
Bonn
Berlin
Frankfurt am Main
Saarbrücken
Hannover
Hamburg
Karlsruhe
Stuttgart
München
Nürnberg
Köln
Essen
  Hauptverwaltung (Bonn)
  Dienststelle Mitte (Frankfurt am Main) mit Außenstelle
  Dienststelle Nord (Hannover) mit Außenstellen
  Dienststelle Süd (Karlsruhe) mit Außenstellen
  Dienststelle West (Köln) mit Außenstelle

Seit dem 1. April 2024 leitet Präsident Winfried Thubauville das BEV. In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.900 Mitarbeiter. Die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplanvolumen zurzeit rund 8 Mrd. €) unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.

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