Bundeskulturrat

Der Bundeskulturrat war ein vorberatendes Organ der Bundesgesetzgebung in Österreich während der Zeit 1934–1938, die als autoritärer Ständestaat oder Austrofaschismus bezeichnet wird.

Die rechtliche Grundlage für den Bundeskulturrat war die am 1. Mai 1934 in Kraft getretene Maiverfassung. Darin waren als Organe der Bundesgesetzgebung die vorberatenden Organe Bundeskulturrat, Staatsrat, Bundeswirtschaftsrat und Länderrat sowie die beschließenden Organe Bundestag und Bundesversammlung festgelegt. Damit sollte das demokratisch beschickte Parlament ersetzt werden, das mit der Ausschaltung des Nationalrates im März 1933 sein Ende gefunden hatte.

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