Bundesregierung (Österreich)

In Österreich ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesregierung neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung. In ihrer Gesamtheit ist sie ein Kollegialorgan, das durch Beschlüsse entscheidet. Ihre Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesminister. Die im Zusammenhang mit der Regierung oft genannten Staatssekretäre sind formal nicht Regierungsmitglieder, sondern Hilfsorgane der Minister, ebenso die Kabinettschefs. Nicht alle Minister leiten auch ein Ministerium.

Bundesregierung
Wappen der Republik Österreich Bundeskanzleramt
Sitz der Regierung
Stellung Eines der obersten Organe des Bundes
Staatsgewalt Exekutive
Gründung 30. Oktober 1918 prov. Staatsreg.;
1. Okt. 1920 B-VG (Inkrafttreten 10. Nov.);
20. Nov. 1920 Ernennung erste Bundesregierung;
(ursprünglich 1760 als Staatsrat begründet)
Sitz Wien 1, Ballhausplatz
Vorsitz Bundeskanzler Karl Nehammer
Bestandsgarantie Art. 69 Abs. 1 B-VG
Website www.bundesregierung.at
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