Burggrafschaft Worms
Die Burggrafschaft Worms war ein mittelalterlicher Herrschaftsbezirk des Hochstifts Worms, der die Stadt Worms und die unmittelbar bei der Stadt liegenden sogenannten Rheindörfer umfasste. Die Burggrafschaft war der Amtsbezirk des Burggrafen (comes civitatis, prefectus urbis), der als edelfreier Lehnsmann des Wormser Bischofs für die Befestigung und Verteidigung der Stadt zuständig war. Mit dem Amt des Burggrafen war der Burgbann verbunden, durch den die Einwohner der Stadt und des Umlands zur Errichtung und Instandhaltung der Befestigung, dem sogenannten Burgwerk, aufgeboten wurden. Zu den wichtigsten Kompetenzen des Burggrafen gehörte außerdem das Stangenrecht. Vermutlich bestand ein Zusammenhang zwischen der Burgwerk-Pflicht der Umlanddörfer und ihrer Befreiung vom städtischen Pfortenzoll. Ob auch die Allmend-Rechte der Rheindörfer an Bürgerweide und Bürgerfeld auf die Zugehörigkeit zum Burgbann zurückgehen, ist ungewiss. In Worms waren die Burggrafen seit der ersten Nennung im Jahr 1106 gleichzeitig die edelfreien Obervögte des Hochstifts. Die Verbindung der beiden Ämter endete zwischen 1166 und 1174 mit Übertragung der Obervogtei an den Pfalzgrafen Konrad. In der Stadt Worms mussten die Burggrafen ihre wichtigsten Rechte im 13. Jahrhundert aufgeben. In den Wormser Rheindörfern konnten die Grafen von Zweibrücken ihre ursprünglich aus dem Burggrafenamt stammenden Herrschaftsrechte bis ins 14. Jahrhundert bewahren.