CDU-Bundesausschuss

Der CDU-Bundesausschuss ist das zweithöchste Organ der CDU Deutschlands. Er wird durch den Bundesvorsitzenden der CDU oder durch den Generalsekretär in Abstimmung mit dem Vorsitzenden einberufen. Der Bundesausschuss muss außerdem auf Antrag von drei CDU-Landesverbänden oder 25 Ausschussmitgliedern innerhalb einer Frist von vier Wochen einberufen werden.

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