COVID-19-Impfpflicht in Österreich

Die COVID-19-Impfpflicht in Österreich regelte die COVID-19-Impfung gegen die Erkrankung COVID-19 im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Österreich, wurde jedoch de facto nie umgesetzt. Die Impfpflicht beruhte auf dem Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG), das am 20. Jänner 2022 vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde und dem am 3. Februar 2022 auch der Bundesrat zustimmte. Die Einführung der Impfpflicht war in drei Phasen vorgesehen. Das Gesetz trat mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich folgenden Tag in Kraft.

Da die Infektionszahlen eine Impfpflicht nicht rechtfertigen würden und sie zum Schutz vor einem überlasteten Spitalswesen nicht notwendig sei, erklärte die Bundesregierung am 9. März 2022, den Vollzug der Impfpflicht für zunächst 3 Monate auszusetzen. Die Aussetzung bis zum 31. Mai 2022 betraf dabei nicht nur den Verzicht auf die Durchsetzung von Strafen, sondern die Pflicht an sich.

Das COVID-19-Impfpflichtgesetz, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung wurden schließlich am 29. Juli 2022 ersatzlos außer Kraft gesetzt, da die SARS-CoV-2-Variante Omikron mildere Krankheitsverläufe habe, die Wirksamkeit der Impfung gegen Ansteckungen gemindert sei und trotz Gesetz zu wenige Menschen zum Impfen veranlasst worden seien.

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